Testgütekriterien

Testgütekriterien

Um die Ergebnisse sportmotorischer Tests auch als abgesichert und wissenschaftlich anerkannt akzeptieren zu können, müssen drei Hauptkriterien (Testgütekriterien) erfüllt werden, nämlich die Objektivität, die Reliabilität (Zuverlässigkeit) und die Validität (Gültigkeit).

Objektivität

Die Ergebnisse eines Tests sollen vom/von der jeweiligen Testleiter/-in unabhängig sein. Dies nennt man Objektivität eines Tests. Objektivität muss nicht nur für die Testdurchführung, sondern auch für die Auswertung und die Interpretation der Ergebnisse gewährleistet sein. Zur Wahrung der Objektivität ist zudem die Gewährleistung gleicher Rahmenbedingungen (Standardbedingungen) notwendig. Hierzu zählt man z.B. das Verwenden gleicher Testgeräte, das Einhalten gleicher Ausgangspositionen oder die regelgerechte Ausführung von Testaufgaben.

Reliabilität

Ein weiteres Kriterium für die wissenschaftliche Brauchbarkeit eines Tests ist die Genauigkeit, mit der man durch das Verfahren ein Merkmal erfassen kann. Dabei meint man nicht, dass man z.B. Zeitmessungen auf die Tausendstelsekunde genau durchführen muss, sondern dass eine Testperson bei mehrmaliger Testdurchführung annähernd gleiche Testwerte liefert. Auch zur Wahrung der Reliabilität sind standardisierte Testbedingungen wichtig.

Validität

Von großer Bedeutung ist die Gültigkeit (Validität) eines Tests. Sie drückt aus, ob der Test auch wirklich das misst, was er zu messen angibt. Wenn es also um die Erfassung sportmotorischer Fähigkeiten geht, muss geklärt werden, welche Teilbereiche die einzelnen Tests abdecken sollen und wie gut sie dies können, also ob und in welchem Ausmaß eine bestimmte Testaufgabe für das zu prüfende Merkmal repräsentativ ist.